Verstehen der Gebühren des Grundbuchamts
Bei der Übertragung von Eigentum in Thailand liegen die gesamten staatlichen Gebühren und Steuern normalerweise zwischen 4% und 7% des registrierten Wertes der Immobilie. Wie diese Kosten aufgeteilt werden, ist völlig verhandelbar, obwohl eine 50/50-Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer die gängige Praxis in Hua Hin ist.
Übertragungsgebühr: 2% des staatlich geschätzten Wertes.
Spezifische Unternehmenssteuer (SBT): 3,3% des registrierten oder geschätzten Wertes (je nachdem, welcher höher ist). Wird erhoben, wenn der Verkäufer die Immobilie weniger als 5 Jahre besessen hat.
Stempelsteuer: 0,5% (Befreit, wenn die spezifische Unternehmenssteuer gilt).
Quellensteuer: Eine progressive Einkommenssteuer, die dem Verkäufer zum Zeitpunkt der Übertragung abgezogen wird.